Aufrufe
vor 1 Jahr

WERKWANDEL 1_22

  • Text
  • Shopfloormanagement
  • Schichtplanung
  • Arbeitszeit
  • Prozessoptimierung
  • Künstliche intelligenz
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Psyche
  • Leistungsfähigkeit
  • Entgelt
  • Ergonomie
  • Beispielsweise
  • Digitalisierung
  • Angewandte
  • Institut
  • Arbeitswissenschaft
  • Ifaa
  • Arbeit
  • Arbeitswelt
  • Werkwandel
  • Unternehmen
Das Fachmagazin zur Arbeits- und Betriebswelt von heute und morgen.

WERKWANDEL 01/2022 Arbeitswelt gestalten Die Beschäftigten müssen die positiven Effekte von Maßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheits schutzes erkennen. Kind und Karriere erleben Beschäftigte im Homeoffice hautnah. Foto: © nataliaderiabina/stock.adobe.com ›› Fester Arbeitsort — Telearbeitszentren (auch coworking spaces) ›› Fester Arbeitsort — beim Kunden ›› Fester Arbeitsort — in Warteräumen › › › Fester Arbeitsort — in Messe- und Kongresszentren › Fester Arbeitsort — in Hotellobby oder im Hotelzimmer ›› Fester Arbeitsort — in Gast- und Raststätten ›› Fester Arbeitsort — im öffentlichen Raum (Parkbank, Café oder Ähnliches) Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen für unterschiedlichste Formen anpassen und Maßnahmen daraus ableiten: ›› »Was ist die Aufgabe der mobil arbeitenden Person? ›› Wie kann sie diese — neben Anforderungen wie Produktivität und Effizienz — sicher und gesundheitsgerecht bewältigen?« Vorab muss eine anlassunabhängige beziehungsweise abstrakte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Pflichten von Arbeitgeber und Beschäftigten Bevor Mitarbeitende ihre Arbeit in Form der mobilen Arbeit beginnen, müssen die vorhandenen Gefährdungen ermittelt werden, um eventuelle notwendige Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes festzulegen. Damit es nicht zu Beeinträchtigungen bei den Mitarbeitenden kommt, müssen die Rahmenbedingungen vorher bewertet und gestaltet werden. Beschäftigte trifft eine erhöhte Verantwortung, da sie außerhalb des arbeitgebereigenen »Herrschaftsbereichs« arbeiten und ihr Arbeitsumfeld überwiegend selbst bestimmen (§ 15 Abs. 1 Arb- SchG). Sie müssen auch selbst darauf achten, dass Arbeits- und Gesundheitsvorschriften eingehalten werden. Ein wichtiges Ziel betrieblicher Präventionsund Sensibilisierungsmaßnahmen ist es daher, die Eigenverantwortung Beschäftigter hinsichtlich ihrer Gesundheit zu stärken: Die Mitarbeitenden ›› sind verpflichtet, alle Vorschriften, betrieblichen Festlegungen und Anweisungen des Arbeitsschutzes zu befolgen, ›› sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß Weisung für ihre und erforderlichenfalls auch für die Sicherheit und Gesundheit anderer Personen zu sorgen. Basis hierfür sind die Unterweisungen, Informationen und Erläuterungen, die sie von ihren Vorgesetzten erhalten. Der Arbeitgeber muss seinen Schutzpflichten weiterhin nachkommen, indem er organisatorische Maßnahmen trifft und seinen Beschäftigten klare Verhaltensanweisungen gibt. Wichtiger denn je Der Arbeitgeber muss: › seine Beschäftigten hinreichend über den eigenverantwortlichen Umgang mit Risiken informieren und › sie entsprechend befähigen. › Er muss prüfen, ob die Beschäftigten geistig und körperlich fähig sind, sich um ihre Eigenvorsorge zu kümmern. 48

WERKWANDEL 01/2022 Arbeitswelt gestalten Eine Parallele kann hier durchaus auch zur Übertragung von Unternehmerpflichten gezogen werden. Hier hat der Arbeitgeber vor der Beauftragung zu prüfen, ob die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen zuverlässig und fachkundig sind (§ 13, DGUV-Vorschrift 1). Der Arbeitgeber hat also seine Beschäftigten dahingehend zu sensibilisieren, sich mögliche Risiken bei ihrer mobilen Arbeit selbst bewusst zu machen und zu einer »eigenen kleinen Gefährdungsbeurteilung« fähig zu sein. Das heißt, dass die Unterweisung der mobil Arbeitenden einen deutlich größeren Raum einnehmen muss, als dies im Betrieb gelebt wurde beziehungsweise wird. CHECKLISTE zur ergonomischen Bewertung von Tätigkeiten, Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln & Arbeitsumgebung Neuauflage inkl. der Rubrik »Mobile Arbeitsmittel« Checkliste_Ergonomie_Neuauflage.indd 1 16.05.20 19:33 Titelseite der ifaa-Checkliste → Abstrakte Gefährdungsbeurteilung Arbeitsmittel müssen auch bei mobiler Arbeit zu Arbeitsaufgabe und Arbeitsumgebung passen. Eine Hilfestellung zur Bewertung mobiler Arbeitsmittel hat das ifaa mit der Neuauflage der Checkliste Ergonomie vorgenommen. Tipps zur Verwendung finden sich ferner in der Handlungshilfe »Ganzheitliche Gestaltung mobiler Arbeit«. Für vier Fallgestaltungen mobiler Arbeit sind einige beispielhafte Gefährdungen in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Aus der Ermittlung möglicher Gefährdungen, aus den Ergebnissen der Beurteilung und einer eventuell anschließenden Risikobeurteilung ist das erforderliche Schutzniveau (Soll-Zustand) abzuleiten. Gefährdungsfaktoren/ Fallgestaltungen mobiler Arbeit Mechanisch Arbeitsumgebungsbedingungen Physische Belastung Psychische Faktoren Dienstreise — öffentliches Verkehrsmittel Zug Unebenheiten der Fläche; Fallen, kippen oder rutschen über eine bzw. von einer Absturzkante durch fehlende Absicherung oder zu weites Hinauslehnen; Stolpern, ausrutschen oder fehlende Wahrnehmung einer Absturzkante Lärmbelastung; Blendung durch Lichteinfall auf Monitor; Temperaturschwankungen; Arbeitsumgebungsbedingungen sind störend Starre Sitzposition, Körperzwangs- bzw. Fehlhaltung am beengten Sitzplatz; nicht ergonomische Gestaltung des Arbeitsbereiches Zeitdruck; Informationsaufnahme am Arbeitsplatz ist erschwert; kein Einfluss auf Reisedauer und Pünktlichkeit; gegenläufige Anforderungen der Arbeitsaufgabe (z. B. Konflikte zwischen Termineinhaltung und Qualität); keine ausreichenden Rückmeldungen über Arbeitsabläufe und -ergebnisse durch die jeweilige Führungskraft;keine geeignete Infrastruktur, Internetverbindung o. Ä. vorhanden Fester Arbeitsort — Hotelzimmer Ausrutschen auf glatten Trittflächen, u. a. auf Treppenstufen; Stolpern über Stufenkanten Fester Arbeitsort — in Gast- und Rast stätten Angefahren werden von Fahrzeugen; Stolpern aufgrund von Flüssigkeiten oder Essensresten auf dem Boden Fester Arbeitsort — im öffentlichen Raum (Parkbank, Café o. Ä.) Ausrutschen auf nassen Trittflächen; Ausrutschen auf Flächen mit witterungsbedingter Glätte (Eis, Schnee); Ausrutschen auf losen Ablagerungen (Laub, körniges Material, Staub); Stolpern aufgrund von Unebenheiten der Verkehrswege Übersicht möglicher Gefährdungen 49

© 2021 ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V.

DatenschutzImpressum