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Das Fachmagazin zur Arbeits- und Betriebswelt von heute und morgen.

WERKWANDEL 01/2022 Arbeitswelt gestalten Videokonferenzen und mobiles Arbeiten gehören inzwischen zum Alltag. | Fotos: © Kateryna, archimede/stock.adobe.com Gefährdungen bei mobiler Arbeit und im Homeoffice richtig beurteilen Lösungsmöglichkeiten für den Arbeitsschutz Die Corona-Pandemie hat einen Schub für mobile Arbeitsformen und Homeoffice gebracht. Was vielen nicht bewusst ist: Auch hier gelten Bestimmungen des Arbeitsschutzes. Arbeitgeber sind zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Mikko Börkircher und Stephan Sandrock identifizieren mögliche Problemfelder und zeigen Lösungsmöglichkeiten für Betriebspraktiker auf. Homeoffice, mobile Arbeit? Die Pandemie schuf Regelungsdruck! In Zeiten vor Corona war Homeoffice legal nicht definiert, sondern fungierte mehr oder weniger als Oberbegriff für das Arbeiten von zu Hause aus — und zwar unabhängig davon, ob dies im Rahmen mobiler Arbeit oder Telearbeit erfolgte. Mit Veröffentlichung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Homeoffice eine Form der mobilen Arbeit ist und eine Möglichkeit, die Zahl der gleichzeitig im Betrieb anwesenden Beschäftigten zu reduzieren und die Einhaltung von Abstandsregeln zu unterstützen. Entsprechend heißt es: Mobiles Arbeiten stellt eine Arbeitsform dar, die nicht in einer Arbeitsstätte gemäß § 2 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder an einem fest eingerichteten Telearbeitsplatz gemäß § 2 Absatz 7 ArbStättV im Privatbereich des Beschäftigten ausgeübt wird. Sondern: Beschäftigte arbeiten an beliebigen anderen Orten — zum Beispiel beim Kunden, in Verkehrsmitteln, im Hotel oder in einer Wohnung. Noch verbindlicher wurde das Thema Homeoffice mit Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes: Arbeitgeber waren demnach weiterhin verpflichtet, Homeoffice anzubieten, sofern dem keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Beschäftigte waren ebenfalls verpflichtet, diese Angebote anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe ent gegenstehen. 46

WERKWANDEL 01/2022 Arbeitswelt gestalten Heimarbeit mit Störungen und ungeeigneter Einrichtung kann zu Unfällen führen. | Fotos: © svitlychnaja, Andrey Popov/stock.adobe.com Voraussetzungen für mobile Arbeit Mobile Arbeit kann auch als zeit- und ortsflexibles Arbeiten verstanden werden, und Homeoffice stellt eine spezifische, eher eingeschränkte Form mobilen Arbeitens dar. Um mobiles Arbeiten erfolgreich umsetzen zu können, ist eine geeignete technische und organisatorische Infrastruktur nötig. Eine zentrale Voraussetzung für Führungskräfte besteht daneben, auf die Leistungs- und Einsatzbereitschaft der Beschäftigten zu vertrauen. Mobiles Arbeiten verlangt mehr Absprachen zwischen Führungskräften und Beschäftigten. Dies ist mit einem höheren Kommunikations- und Organisationsaufwand verbunden (vgl. Sandrock et al. 2021; Checkliste arbeitsbezogene Erreichbarkeit). Wie auch bei der Arbeit vor Ort im Unternehmen sind bei mobiler Arbeit — und damit auch bei der Arbeit im Homeoffice — einige grundlegende Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen. Wenn Beschäftigte mobil arbeiten, tragen sie mehr Eigenverantwortung für Arbeitsschutz und Ergonomie. Das entbindet den Arbeitgeber jedoch nicht von seinen Pflichten: Neben arbeitszeitrechtlichen Aspekten hat er auch Staatliche und nichtstaatliche Arbeitsschutzregeln Vorgaben zum Arbeitsschutz enthalten insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie weitere Arbeitsschutz- und Präventionsverordnungen beispielsweise auch der nichtstaatlichen Regelsetzung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), insbesondere DGUV-Vorschrift 1. Grundlegende Verpflichtungen ergeben sich ebenfalls aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (vgl. § 618 BGB). Aspekte des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu beachten. Die erforderlichen Maßnahmen hat er unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Mobilarbeit — neue Herausforderungen im Arbeitsschutz Unabhängig von pandemiespezifischen Arbeitsschutzregelungen, die zeitlich befristet waren und sind (Sandrock und Börkircher 2021), hat der Arbeitgeber auch bei mobiler Arbeit als Grundlage für die Ableitung von Arbeitsschutzmaßnahmen Gefährdungen zu ermitteln. Da im Rahmen des mobilen Arbeitens Arbeitsplätze in der Regel nicht fest eingerichtet sind, weil mobiles Arbeiten an und für sich der Flexibilisierung von Arbeitsumständen dient, müssen Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung einen anderen Fokus einnehmen. Formen mobiler Arbeit Beim mobilen Arbeiten können elektronische sowie nicht elektronische Arbeitsmittel zum Einsatz kommen. Mobiles Arbeiten ist auch nicht orts- und zeitgebunden und kann damit von wechselnden Orten aus im arbeitszeitgesetzlich und tarifvertraglich erlaubten Zeitrahmen durchgeführt werden. Eine besondere Herausforderung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung besteht in den vielfältigen Möglichkeiten, mobil zu arbeiten. Hier beispielhafte Formen: ›› Dienstreise — öffentliches Verkehrsmittel Zug ›› Dienstreise — öffentliches Verkehrsmittel Flugzeug ›› Dienstreise — Mitfahrer in einem Fahrzeug (auch Taxi) 47

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