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WERKWANDEL 03_2024

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Das Arbeitsweltmagazin Sonderausgabe Gesundheit

WERKWANDEL 03/2024 Arbeitswelt gestalten kräftemangels haben die Unternehmen natürlich ein großes Interesse daran, dass die Belegschaft möglichst gesund ist und bleibt. Seit nunmehr neun Jahren bieten wir das AGV-Gesundheitsforum an. Hier haben die Häuser die Möglichkeit, sich über betriebliche Good-Practice-Beispiele auszutauschen und damit voneinander zu lernen. In diesem Jahr geht es unter anderem um die Themen Stärkung der Resilienz der Belegschaft, Frauengesundheit in der Menopause sowie altersspezifische BGM-Angebote. Das Thema Eigenverantwortung ist da auch wichtig — sprich: auch die Stärkung der eigenen Gesundheitskompetenz. Wie sind da die Unternehmen aufgestellt? Es sind auch freiwillige Maßnahmen, um die Eigenverantwortung der Beschäftigten dort zu fördern. Das Thema Eigenverantwortung ist wichtig und seit Jahren Standard. In vielen Versicherungen gibt es zahlreiche Angebote zu den Themen »Achtsamkeit«, »Resilienz«, »Gesundes Führen«, so die Ergebnisse unserer aktuellen Evaluierung zum Thema Gesundheitsschutz. Neben der Schaffung freiwilliger förderlicher Rahmenbedingungen gibt es auch noch den gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ich habe gehört, der Verband macht auch Erhebungen zu dieser Thematik. Wie ist da Ihr Eindruck — zum Beispiel zum Thema »Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung«? Auch hier laufen ja derzeit politische Aktivitäten, zum Beispiel die Politikwerkstatt Psychische Gesundheit im Rahmen des BMAS-Projektes Arbeit: Sicher + Gesund (ASUG). Hier geht es zwar vornehmlich erst einmal nicht um die Gestaltung von Arbeitsbedingungen, sondern auch um den Umgang mit psychisch beeinträchtigten Personen. Aus meiner Sicht sind wir in der Summe sehr gut aufgestellt. Es gibt natürlich auch Häuser, die noch nicht perfekt aufgestellt sind. Wenn wir einen Blick auf die Erhebung »Gesundheitsmanagement 2023« werfen, sehen wir, dass 80 Prozent der Versicherer eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchführen. Schauen wir uns parallel dazu die Beschäftigtenzahlen an, stellen wir fest, dass diese 80 Prozent der Unternehmen fast 99 Prozent der Beschäftigten haben, und das ist ein wichtiger Aspekt. Die übrigen 20 Prozent sind häufig sehr kleine Versicherungen, die zwar schon auch auf das Thema »Psyche« schauen, aber es vielleicht nicht systematisch als Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung bezeichnen. Oft untersuchen Unternehmen auch mit gesundem Menschenverstand Prozesse, Informationsflüsse zum Beispiel, und schauen dabei darauf, was läuft und was nicht gut läuft, aber das nicht unter der Rubrik Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung. Diesen Eindruck gewinnt man auch aus anderen Branchen. Mich würde nun auch noch interessieren: Welche Methoden und Verfahren sind denn bei Ihren Unternehmen verbreitet; es gibt ja ganz grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten wie Befragungen, Beobachtungen oder Workshops, die selbstverständlich auch miteinander kombiniert werden können. Was ist Ihr Eindruck: Wie Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist Unternehmen und Beschäftigten gleichermaßen wichtig. Foto: © peopleimages.com/stock.adobe.com 56

Eigenverantwortung der Beschäftigten für die eigene Gesundheit kann Fehlzeiten senken. Foto: © Charlize Davids, peopleimages.com/ stock.adobe.com WERKWANDEL 03/2024 Arbeitswelt gestalten Kein Unternehmen kann an ineffizienten Prozessen interessiert sein, die Beschäftigten schaden können und gegebenenfalls zu Frust und Fehlzeiten führen. Michael Gold kommen die Unternehmen mit welchen Verfahren und Methoden zurecht? Gibt es Unterschiede, etwa in Bezug auf Unternehmensgröße oder Kultur? Das erheben wir auch in unserer Umfrage. »One size fits all« funktioniert beim Thema »Gefährdungsbeurteilung« nach meiner Einschätzung nicht. Ein Großteil der Versicherer verwendet Checklisten und Fragenkataloge. 60 Prozent führen Befragungen durch, 40 Prozent veranstalten Workshops und 30 Prozent interviewen Einzelne oder Gruppen. In der Praxis nutzen die meisten Unternehmen Umfragen für eine Bestandsaufnahme und gehen dann mit anderen Methoden stärker in die Tiefe, wenn Bereiche im Unternehmen auffällig sind. Es gibt also nicht das eine Verfahren. Einige Unternehmen setzen zum Beispiel auch das Kompaktverfahren Psychische Belastung (KPB) aus Ihrem Hause ein. Wichtig ist aber doch, dass, falls erforderlich, Maßnahmen abgeleitet werden und die Entscheidungen über Vorgehensweisen konstruktiv und konsensual von den Betriebsparteien ergriffen werden. Streitigkeiten über Verfahren, wie es sie in der Vergangenheit beratergetrieben auch in einigen unserer Häuser gab, sind nicht zielführend und dienen weder den Beschäftigten noch dem Unternehmen. Einige Versicherungen stellen ihre angewendeten Methoden auch auf den Prüfstand und orientieren sich um, wenn sie feststellen, dass die vielleicht vor zehn Jahren vereinbarten Methoden nicht (mehr) hilfreich sind. Zu den Maßnahmen: Aus unserer Erhebung wissen wir, dass die meisten Maßnahmen auf der Verhältnisebene ansetzen: Genannt werden Prozessanpassungen und -verbesserungen, Raumgestaltung, Führungskräfteschulungen, Workshops, um abteilungsbezogene Aspekte zu verbessern, und vieles mehr. Aber auch Themen, die eher etwas mit Ergonomie zu tun haben, wie bewegte Pausen, werden adressiert. Kein Unternehmen kann an ineffizienten Prozessen interessiert sein, die Beschäftigten schaden können und gegebenenfalls zu Frust und Fehlzeiten führen. Unsere Zahlen belegen, dass Unternehmen auch aus dem Konstrukt »Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung« durchaus bedingungsbezogene Maßnahmen ergreifen. In dienstleistungsorientierten Branchen ist das Thema »Mobilarbeit« sicher stärker verbreitet als in Produktionsbereichen oder in der Pflege. Wie ist der Gesundheitsschutz, also zum Beispiel auch das Thema »Gefährdungsbeurteilung bei mobiler Arbeit«, verbreitet? Wie 57

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