WERKWANDEL 03/2024 Frag das ifaa Ein erfolgreiches BGM basiert auf der Kombination unterschiedlicher Ansätze und umfasst sowohl gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen als auch freiwillige Gesundheits förderung. Stephan Sandrock Foto: © Cup of Couple/Pexels Betriebliches Gesundheitsmanagement Ein Überblick über die einzelnen Arbeitsfelder und Ziele Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst die systematische sowie nachhaltige Steuerung und Integration von Maßnahmen und Strukturen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Beschäftigten in Unternehmen. In Zeiten des demografischen Wandels und weiterer Wandlungstreiber gewinnt BGM an Bedeutung. Ziel des BGM ist es, das Thema »Gesundheit« strukturiert und gezielt im Unternehmen zu verankern. Ein erfolgreiches BGM basiert auf der Kombination unterschiedlicher Ansätze und umfasst sowohl gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen als auch freiwillige Gesundheitsförderung. Dabei werden sinnvollerweise bereits etablierte Strukturen im Unternehmen genutzt und die beteiligten Bereiche — wo erforderlich — miteinander verzahnt. Sowohl verhaltens- als auch verhältnispräventive Maßnahmen werden berücksichtigt. Ein funktionierender und im Betrieb gelebter Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) können solide Grundlagen für ein betriebliches Gesundheitsmanagement sein. Freiwillige, flankierende Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF), die sowohl verhaltens- als auch verhältnispräventiv ausgerichtet sind, runden das Thema »Gesundheit« ab. Im Folgenden werden die drei zentralen Säulen des BGM erläutert: der gesetzliche Arbeitsschutz, das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Die Basis: der gesetzliche Arbeitsschutz Der gesetzliche Arbeitsschutz bildet eine wesentliche Säule des betrieblichen Gesundheitsmanagements und hat das Ziel, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Er basiert auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, die von Arbeitgebern einzuhalten sind. Zu den wichtigsten Regelungen gehören unter anderem: 60
WERKWANDEL 03/2024 Frag das ifaa Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Dieses Gesetz legt die allgemeinen Anforderungen an den Arbeitsschutz in Unternehmen fest. Es verpflichtet Arbeitgeber, den Arbeitsschutz zu organisieren, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten umzusetzen. Zudem müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten regelmäßig über Sicherheits- und Gesundheitsrisiken unterweisen. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen wie zum Beispiel die Beleuchtung, Belüftung, den Schutz vor Lärm und Bildschirmarbeit. Ziel ist es, durch eine ergonomisch günstige Arbeitsplatzgestaltung gesundheitliche Gefährdungen zu minimieren. Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Diese Verordnung regelt die Pflicht des Arbeitgebers, seinen Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten, die der frühzeitigen Erkennung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren dienen sollen. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Diese legt fest, wie mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz umzugehen ist, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Dazu gehören unter anderem die Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen sowie das Tragen von Schutzausrüstung. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (Lärm- VibrationsArbSchV): Diese Verordnung zielt darauf ab, die Beschäftigten vor schädlichen Auswirkungen durch Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz zu schützen. Arbeitgeber sind verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn die festgelegten Grenzwerte überschritten werden. Das BEM ist im Sozialgesetzbuch IX (§ 167 Abs. 2 SGB IX) verankert und hat das Ziel, die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen wiederherzustellen und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Ziele und Nutzen des BEM Das BEM verfolgt mehrere Ziele, die sowohl den betroffenen Beschäftigten als auch dem Unternehmen zugutekommen: ›› Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit: Durch das BEM sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit des betroffenen Mitarbeiters zu stabilisieren und seine Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. ›› Vermeidung von erneuter Arbeitsunfähigkeit: Das BEM zielt darauf ab, durch präventive Maßnahmen erneute krankheitsbedingte Ausfälle zu verhindern. Dazu gehören zum Beispiel die Anpassung des Arbeitsplatzes, die Umsetzung von Schulungs- oder Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens. ›› Erhalt des Arbeitsplatzes: Für Beschäftigte, die aufgrund gesundheitlicher Probleme langfristig ausfallen, bietet das BEM die Chance, ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Durch individuelle Lösungen und Anpassungen können sie weiterhin im Unternehmen tätig sein. ›› Reduzierung von Fehlzeiten und Kosten: Für Unternehmen kann das BEM dazu beitragen, die Fehlzeiten zu reduzieren und die damit verbundenen Kosten zu senken. Eine frühzeitige Intervention kann zudem teure Produktionsausfälle und die Notwendigkeit der Einstellung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter vermeiden. Quelle: ifaa — Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. Der gesetzliche Arbeitsschutz ist damit eine unverzichtbare Komponente des BGM und dient der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und Unfälle. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften schaffen Unternehmen die Grundlage für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Fürsorge und Nachhaltigkeit: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein weiterer Baustein des BGM und richtet sich an Beschäftigte, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Gesetzlicher Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Gesundheitsmanagement Freiwillige betriebliche Gesundheitsförderung Gesetzliches betriebliches Eingliederungsmanagement 61
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