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WERKWANDEL 3_22

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Vordenker › Frank Voßloh (Viessmann) über die Energiekrise & mehr Arbeitswelt vor Ort › Zwei Jahre Corona und Kurzarbeit: Erfahrungen der M+E-Industrie Wissenschaft direkt › Mit KI das Wissen der Babyboomer sichern › humAIn work.lab — KI im Arbeitsalltag › Studie zum Innovationsmanagement › ifaa-Trendbarometer › Zukunftsgespräch: KMU-Einstieg ins Internet der Dinge Arbeitswelt gestalten › Digitale Personalakte › Normen für KI in der Arbeitswelt › Hybride Wertschöpfung spielerisch erleben › Neue Handlungshilfe zur psychischen Belastung

WERKWANDEL 03/2022 Arbeitswelt gestalten der damit verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitsprozesse sind KI-basierte Systeme ein wachsendes Thema des Arbeitsschutzes. KI-Systeme verändern Kompetenzanforderungen und Arbeitsabläufe, sorgen für die Entstehung neuer Berufsfelder und werfen Fragen der Sicherheit, des Schutzes von Persönlichkeitsrechten und der Benutzerfreundlichkeit auf. Weitere Aspekte, wie KI die Arbeits- und Lebenswelt durchdringt, finden Sie im KANBrief 2/22. Das Suchen nach einer Definition Was man unter KI versteht, ist nicht eindeutig geklärt. Oft wird der Begriff synonym mit »Maschinellem Lernen« (ML) verwendet, auch wenn ML nur ein Teilgebiet der KI-Forschung ist. Dabei ist eine umfassende und möglichst konkrete Definition vor allem wichtig, um rechtsverbindlich festzulegen, bei welchen Produkten beispielsweise besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen (sogenannte Hoch-Risiko-Systeme). Unklare, nicht identische Definitionen führen zu Unsicherheiten bei Herstellern und Arbeitgebern, da im Zweifel nicht klar ist, ob das Produkt unter bestimmte Regelungen fällt oder nicht. Dies wiederum kann konkrete Auswirkungen auf die Menschen haben, die mit solchen Produkten arbeiten. Die europäische KI-Verordnung ART. 3 NR. 1 DES VERORDNUNGSVORSCHLAGS COM/2021/0106: System der künstlichen Intelligenz (KI-System) ist eine Software, die mit einer oder mehreren der in Anhang I aufgeführten Techniken und Konzepte entwickelt worden ist und im Hinblick auf eine Reihe von Zielen, die vom Menschen festgelegt werden, Ergebnisse wie Inhalte, Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen hervorbringen kann, die das Umfeld beeinflussen, mit dem sie interagieren. der EU-Kommission bei einem europäischen Normungsgremium erarbeitet und geprüft. Ihre Titel werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Anwendung harmonisierter Normen ist freiwillig. Allerdings kann ein Hersteller mit der Einhaltung jener Normen davon ausgehen, dass seine Produkte oder Dienstleistungen im Einklang mit den technischen Anforderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften stehen. Deswegen spielt Normung im europäischen Binnenmarkt eine so wichtige Rolle. Dieses System führt zu Überschneidungen zwischen verschiedenen EU-Regelungen. Ein Fertigungsroboter, der ML nutzt, kann zum Beispiel sowohl unter die Maschinenrichtlinie als auch unter die künftige KI-Verordnung fallen. Noch ist nicht klar, wie die verschiedenen Rechtsakte in solchen Fällen ineinandergreifen sollen. Es braucht noch einige Zeit und Arbeit, bis KI-Systeme rechtlich ausreichend geregelt sind. Auch die Europäische Kommission versucht in ihrem Verordnungsvorschlag zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz, KI-Systeme zu definieren, um so den Anwendungsbereich der Verordnung zu bestimmen. Der Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlags betrifft einen Großteil des Binnenmarktes. Es wird also keine speziellen EU-Regelungen geben, die an die Herausforderungen einzelner Branchen angepasst sind, sondern ein Werk für alle. Dieser horizontale Ansatz bedeutet, dass der Rechtsakt möglichst allgemein formuliert sein muss, um alle denkbaren Spezialfälle der betroffenen Branchen einzuschließen. Autorinnen +49 2241 231-3459 Nicola Helfer, M.Sc. Bereich Facharbeit Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) Für Nicola Helfer ist Normung im Sinne des Arbeitsschutzes beim Umgang mit KI-gestützten Systemen unerlässlich. +49 2241 231-3475 Die Bedeutung der Normen Die spezifischen technischen Anforderungen an Produkte stehen nicht im Regelwerk der EU, sondern in harmonisierten Normen. Auch die KI-Verordnung soll künftig durch harmonisierte Normen konkretisiert werden. Diese werden im Auftrag Katharina Schulte M.A. Bereich Facharbeit Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) Für Katharina Schulte ist noch einige Zeit erforderlich, bis KI-Systeme rechtlich ausreichend geregelt sind. 52

WERKWANDEL 03/2022 Arbeitswelt gestalten Foto: yavdat/stock.adobe.com Potenziale hybrider Wertschöpfung spielerisch erleben Planspiel als Lern- und Sensibilisierungsinstrument Technologischer Fortschritt und zunehmende Digitalisierung erlauben es, Prozess- und Produktnutzungsdaten in Echtzeit zu generieren. Das eröffnet neue Wertschöpfungspotenziale für Unternehmen. In den Fokus rücken dabei sogenannte hybride Geschäftsmodelle. Zu bisherigen Geschäftsmodellen wie beispielsweise dem Verkauf von Produkten gesellen sich datenbasierte Dienste — Smart Services (Kempermann & Lichtblau 2012). Drei Unternehmen haben im Forschungsprojekt AnGeWaNt (FKZ 02L17B050) hybride, datengetriebene Geschäftsmodelle entwickelt und exemplarisch umgesetzt. Neben ihren Produkten möchten diese drei Betriebe zukünftig Produktnutzungsdaten erheben und diese ihren Kunden beispielsweise zur Prozessoptimierung zur Verfügung stellen (Ottersböck 2020). Hybridisierung ist mit Veränderung verbunden Im Projekt wurde festgestellt, dass die Umsetzung hybrider Geschäftsmodelle mit Veränderungen und neuen Anforderungen an die Kompetenzen Beschäftigter verbunden ist (Ottersböck 2020). Der Analysefokus lag auf dem Vertriebsbereich. Denn die Vertriebsmitarbeiter werden zukünftig neben Produkten zusätzlich auch die damit einhergehenden Smart Services auf Basis der Produktnutzungsdaten vertreiben müssen. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, müssen sich Vertriebsbeschäftigte beispielsweise intensiver als zuvor mit Kundenprozessen auseinandersetzen, damit Potenziale für eine datenbasierte Prozessoptimierung identifiziert werden können. Durch die Identifika- 53

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