variabel gestalten. Es wird dabei ein über der tariflichen Bezugsleistung liegendes Ergebnis entlohnt, dem eine Leistung zugrunde liegt, die bei menschengerechter Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung von durchschnittlich geeigneten Beschäftigten ohne gesteigerte Anstrengung auf Dauer zu erreichen ist. Leistungen bis zu diesem Niveau sind bei der Bewertung der Höhe der Arbeitsanforderungen der Arbeitsaufgabe berücksichtigt. Sie sind damit bereits mit dem Grundentgelt abgegolten. Zur Ermittlung des Leistungsergebnisses können die Methoden »Beurteilen«, »Kennzahlenvergleich« und »Zielvereinbarung« eingesetzt und miteinander kombiniert werden. Die hierbei verwendeten Leistungsmerkmale müssen in ursächlichem Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe stehen, handhabbar und nachvollziehbar sein. Es dürfen nur das Leistungsergebnis kennzeichnende und beeinflussende Merkmale verwendet werden. Diese können prozess-, kunden-, produkt-, mitarbeiter- und/oder finanzbezogen sein und Beurteilen Tarifliche Bezugsleistung Grundentgelt Leistungsentgelt Belastungszulage Zielvereinbarung Kennzahlenvergleich Zum 120. Jubiläum ihres Werks in Stuttgart-Untertürkheim veröffentlichte die Mercedes Benz Group Bilder aus Vergangenheit und Gegenwart am Standort. Rechts: Auszubildende 1980. Links: aktueller Blick in die Batterieproduktion im Werkteil Hedelfingen. Experten beim Arbeitgeberverband Südwestmetall denken derzeit darüber nach, wie Entgeltstrukturen an neue Arbeitsumfelder angepasst werden können. | Fotos: © Mercedes-Benz Group sich auf Quantität, Qualität oder Verhalten der Beschäftigten beziehen. Bei der Methode »Beurteilen« wird das erbrachte Leistungsergebnis der Beschäftigten im Verhältnis zu zuvor kommunizierten Leistungserwartungen mithilfe von definierten Leistungsmerkmalen und -stufen während einer Beurteilungsperiode beurteilt. Vom beurteilten Leistungsergebnis ist die Höhe des Leistungsentgelts abhängig. Der »Kennzahlenvergleich« ist durch den direkten Bezug von erbrachter Leistung und dem zu bezahlenden Leistungsentgelt charakterisiert. Er beruht auf Vorgaben, die entweder auf Basis einer zwischen den Betriebsparteien vereinbarten Methode ermittelt oder gleich direkt zwischen diesen vereinbart wurden. Als Kennzahl wird häufig die von den Beschäftigten beeinflussbare Mengenleistung beziehungsweise der daraus abgeleitete Zeitgrad (Verhältnis von Vorgabezeit [Sollzeit] zur tatsächlich erzielten Zeit [Istzeit]) verwendet. Der ERA-TV in Baden-Württemberg erlaubt dabei differenzierte Relationen zwischen erbrachter und entlohnter Leistung. Der Kennzahlenvergleich umfasst auch die bekannten Systeme Akkordund Prämienlohn, in denen das Entgelt an die erzielte Arbeitsleistung beziehungsweise das erzielte Arbeitsergebnis geknüpft ist. In der Methode »Zielvereinbarung« erfolgt die Ermittlung des Leistungsergebnisses durch den Vergleich der Zielerfüllung mit einer zuvor Komponenten und Methoden im Entgeltrahmen-Tarifvertrag (ERA-TV) in Baden-Württemberg 10
WERKWANDEL Sonderausgabe 09/2024 Wissenschaft direkt Vorgabezeit Grundzeit Erholzeit Verteilzeit Tätigkeitszeit Wartezeit Sachliche Verteilzeit Persönliche Verteilzeit Methoden der Zeitermittlung MTM-Normleistung REFA-Normalleistung Bestandteile der Vorgabezeit mit zugrundeliegenden Ermittlungsmethoden und Leistungsdefinitionen (i. A. a. REFA 2013) getroffenen und in der Regel individuellen Zielvereinbarung für eine festgelegte Periode. Sie beruht auf dem gegenseitigen Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Führungskräften. Die Beziehungen zwischen der erbrachten Leistung und dem erzielten Entgelt können durch die Betriebsparteien ausgestaltet werden. Bei der Leistungsbeurteilung wird gewöhnlich eine hohe Übereinstimmung des Leistungsverhaltens zur Leistungserwartung mit einem hohen Entgelt vergütet. In Kennzahlenvergleichen werden üblicherweise lineare Relationen von Arbeitsleistung zur Arbeitszeit verwendet. Die Zielvereinbarung belohnt den Grad der erreichten Ziele im Vergleich zu den vereinbarten. Schutz vor Überlastung als Teil der Entgeltsystematik Die Motivation für viele Arbeitnehmervertreter, an traditionellen Leistungsentgeltformen festzuhalten, ist der Erhalt der Mitbestimmung im Betrieb. Ein durchaus ernst zu nehmendes Argument von Gewerkschaftern und Betriebsräten für die ERA-Methode »Kennzahlenvergleich« (zum Beispiel Akkord- und Prämienentgelt) ist die Bemessung des Arbeitspensums — das heißt: die Gewährleistung einer angemessenen und schädigungsfreien Arbeitsbelastung über die Dauer der Arbeitszeit. Über die betriebliche Mitbestimmung im Leistungsentgelt besteht in Bezug auf die Leistungsvorgabe, üblicherweise in Form einer Vorgabezeit, eine Kontrollfunktion, die vom Betriebsrat in der Regel auch wahrgenommen wird. Bei einer Abkehr von traditionellen Leistungsentgeltformen müssten alternative Kontrollmechanismen greifen, um eine Überlastung von Beschäftigten systemisch ausschließen zu können. Ein pragmatischer Ansatz hierfür wäre es, arbeitswissenschaftlich gesicherte Methoden für die Ermittlung von Vorgabezeiten zu verwenden, in denen der Schutz vor Überlastung methodenimmanent ist. Dies gilt in besonderem Maße für die Planung und Gestaltung sowie den Betrieb von Arbeitssystemen. Vorgabezeiten bezeichnen die zur Ausführung von Aufgaben angesetzten Zeiten. Sie stellen bei Akkord- oder akkordähnlichen Prämiensystemen eine wesentliche Größe zur Ermittlung der durch den Mitarbeiter erbrachten Leistung dar, beispielsweise in Form eines entlohnungsrelevanten Zeitgrads. Vorgabezeiten sind Soll-Zeiten für Arbeitsaufgaben unter definierten Rahmenbedingungen und setzen sich, wie in der Abbildung »Bestandteile der Vorgabezeit ...« dargestellt, aus der Grundzeit sowie aus der Erholzeit und Zeitzuschlägen für persönliche und/oder sachliche Verteilzeiten zusammen. Vorgabezeiten lassen sich auf unterschiedliche Weise ermitteln, beispielsweise durch das Zusammensetzen von Zeitbausteinen in einem System vorbestimmter Zeiten, durch die Verwendung von Planzeitbausteinen oder durch Zeitstudien an vorhandenen Prozessen. Zur Kalibrierung der Zeitart »Grundzeit«, präziser noch die beeinflussbare »Tätigkeitszeit«, bieten sich sowohl REFA-Normalleistung als auch MTM-Normleistung an. Als Referenz dient die »Leistung eines mittelgut geübten Menschen […], der diese Leistung ohne zunehmende Arbeitsermüdung auf Dauer erbringen kann« (Bokranz und Landau 2012). Ein weiterer Überlastschutz kann aus dem Einsatz arbeitswissenschaftlicher Verfahren zur Ermittlung der Erholzeitanteile an der Vorgabezeit resultieren. Vor dem bereits beschriebenen Hintergrund denken Sozialpartner der Metall- und Elektroindustrie in der Regel unabhängig voneinander seit 11
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