WERKWANDEL Sonderausgabe 02/2024 09/2024 Foto: Mikhail Nilov/pexels 46
WERKWANDEL Sonderausgabe 09/2024 Der O-Ton Entgelt-Benchmarks Benchmarking fördert den Blick über die eigene Systemgrenze hinaus und hilft, sich selbst aus einer »externen Perspektive« zu betrachten. Beim Benchmarking geht es aber nicht immer »nur« um die Fragen, was andere besser machen, wie sie es besser machen und was daraus gelernt werden kann. Orientierung muss auch quantifizierbar sein. Dies gilt insbesondere für die Höhe gezahlter Entgelte bei stark nachgefragten Positionen im Fach- und Führungsbereich. Der Zugang zu gerade diesen Daten ist nicht leicht. Eine valide Datenbasis ist jedoch Voraussetzung dafür, die Vergütungsstrategie in Unternehmen marktgerecht aufzustellen und somit Fach- und Führungskräfte zu gewinnen oder zu halten, ohne die Personalkosten aus dem Blick zu verlieren. Wenn Unternehmen nach aussagekräftigen Daten in Bezug auf Entgelte suchen, stoßen sie auf ein großes Angebot zahlreicher Absender im Internet. Doch nicht alles, was hier zu finden ist oder angeboten wird, ist direkt nutzbar beziehungsweise auf den eigenen Betrieb anwendbar. Bei der Gestaltung der Vergütungsstrategie sind unterschiedliche Aspekte zu beachten. Dazu zählen: ›› betriebliche und tarifvertragliche Regelungen, ›› das Anforderungsniveau der zu erledigenden Arbeitsaufgabe, ›› die Kosten- und Wettbewerbssituation des Unternehmens sowie ›› die Angebots- und Nachfragesituation am regionalen Arbeitsmarkt. Insbesondere bei stark nachgefragten Positionen im Fach- und Führungsbereich definiert der letztgenannte Punkt maßgeblich die Vergütungshöhe. Gleichzeitig ist der Zugang zu gerade diesen Daten in anderen Unternehmen erschwert — und hier setzt das Benchmarking an. Für das Benchmarking von Verdiensten können unterschiedliche Datenlieferanten als Quellen herangezogen werden. Allerdings schwanken die Qualität und die geforderten Preise sehr. Kostenlose Informationen auf diversen Online-Portalen sind verführerisch, helfen aber nicht unbedingt weiter. Im Auge zu behalten ist stets, ob wesentliche Punkte für ein qualitatives Benchmarking gewährleistet sind. Nicht nur Unternehmen, Verbände und Arbeitnehmer-Vertretungen interessieren sich für aktuelle Verdiensthöhen. Auch Politik und amtliche Stellen tun dies schon lange. Neu seit Januar 2022: Die Statistischen Ämter der Länder erheben monatlich in einer repräsentativen Stichprobe unter 58 000 Betrieben die Verdienste. Basierend auf der Reform des Verdienststatistikgesetzes wurden damit die vierteljährliche Verdiensterhebung, die Verdienststrukturerhebung und die freiwillige Verdiensterhebung zusammengefasst. Ausgangspunkt für diese Reform waren neue Datenwünsche wichtiger Nutzer der Verdienststatistiken aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Thematische Schwerpunkte dieser Wünsche sind die Verbesserung der Datengrundlage zur Evaluierung des gesetzlichen Mindestlohns und die jährliche Analyse des (un)bereinigten Gender Pay Gap. Die Betriebe müssen monatlich die Bruttomonatsverdienste als Einzeldaten für sämtliche Arbeitnehmergruppen melden. Im Gegensatz zu den Meldungen zur Sozialversicherung werden damit auch die Beschäftigten, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, erfasst. Insbesondere wegen des hohen Anteils betroffener M+E-Unternehmen befasst sich eine Arbeitsgruppe von Vertretern der Verbände der M+E-Industrie und des ifaa in Kooperation mit Unterschiede bei den Anbietern für Vergleichsdaten von Entgelten: ›› Preis (kostenlose und kostenpflichtige Angebote) ›› Datenmenge (Anzahl der Beschäftigten, deren Entgelte hinterlegt sind) ›› Art der Datenerhebung (Selbstauskunft durch Beschäftigte oder Auskunft über Personalabteilungen der Unternehmen) ›› Art der Datenauswertung (Differenzierung hinsichtlich Region, Branche, Unternehmensgröße, …) ›› Abgrenzung und Anzahl der Aufgaben ›› Zielgruppe (Unternehmen, Privatpersonen, Sozial-/ Volkswirtschaft) 47
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