WERKWANDEL Sonderausgabe 09/2024 Arbeitsrecht Die neue Entgelttransparenz-Richtlinie der EU Mit weiteren Regularien zu mehr Transparenz? Equal Pay — die EU zwingt den deutschen Gesetzgeber zum Handeln. Neue Bürokratie für Unternehmen droht. Foto: tiagozr/stock.adobe.com 50
WERKWANDEL Sonderausgabe 09/2024 Arbeitsrecht Die am 6. Juni 2023 in Kraft getretene Entgelttransparenz-Richtlinie der Europäischen Union soll die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit stärken. Ziel dieser Richtlinie ist es, europaweit dem Gender-Pay-Gap, also der geschlechtsspezifischen Entgeltlücke, durch mehr Transparenz von Entgeltstrukturen und entsprechenden Durchsetzungsmechanismen entgegenzuwirken. Zu erwarten sind jedoch noch mehr und engere Vorgaben für deutsche Unternehmen, insbesondere für KMU, sowie der Wegfall der Privilegien tarifgebundener Unternehmen. Der deutsche Gesetzgeber hat nun bis 2026 Zeit, die EU-Richtlinie in nationale gesetzliche Regelungen zu überführen. Die neue Entgelttransparenz-Richtlinie der EU bürdet vor allem KMU neue Bürokratielasten auf. Sven Hille Entgeltgleichheit, Entgeltlücke und Entgelttransparenz Der Begriff »Entgeltgleichheit« steht für den Grundsatz, dass gleiches Entgelt für eine gleiche oder gleichwertige Arbeit zu zahlen ist. Die aktuelle Debatte bewegt sich um die Frage der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen (Gender-Pay-Gap beziehungsweise Entgeltlücke). Die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie (Entgeltrahmenabkommen/ERA) berücksichtigen den Grundsatz der Gleichbehandlung durch die vereinbarten Arbeitsbewertungsverfahren bereits umfassend. Die Betrachtung und damit die Bewertung von Arbeitsaufgaben erfolgt in allen Tarifgebieten personenunabhängig und schafft somit auch eine entsprechende Transparenz im Entgeltsystem. Je nach Tarifgebiet werden die einzelnen Arbeitsaufgaben nach einem summarischen oder einem analytischen Arbeitsbewertungsverfahren eingestuft. Diesen Einstufungen sind Entgeltgruppen zugeordnet. Bei richtiger Anwendung des Tarifvertrages ist es daher unerheblich, ob eine Arbeitsaufgabe durch männliche oder weibliche Beschäftigte ausgeübt wird, da ausschließlich die Arbeitsaufgabe bewertet wird. Was ändert sich durch die neue Richtlinie für deutsche Unternehmen? Die Transparenz soll nun bereits vor der Beschäftigung greifen. So müssen Unternehmen beispielsweise Bewerber vor der Beschäftigung durch € Entgeltgleichheit — gleiche Bezahlung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit 51
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