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WERKWANDEL Sonderausgabe Entgelt und Benefits 2024

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Diese Ausgabe widmet sich gesondert dem dauerhaft wichtigen Thema. Lesen Sie aktuelles aus der Wissenschaft und Praxis in Verbänden und Unternehmen

WERKWANDEL Sonderausgabe 09/2024 Wissenschaft direkt Arbeit der Zukunft: Beteiligungsentgelt in der Metall- und Elektroindustrie Neue Wege für eine zeitgemäße, leistungsgerechte und erfolgsorientierte Bezahlung Moderne Arbeitswelt beim Südwestmetall-Unternehmen Dürr AG in Bietigheim-Bissingen. Die Entlohnungsformen in Industreibetrieben müssen sich an veränderte Arbeitsformen anpassen. | Foto: Dürr AG 8

WERKWANDEL Sonderausgabe 09/2024 Wissenschaft direkt Seit Abschluss des Entgeltrahmen-Tarifvertrags 2003 haben sich in den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie gravierende Veränderungen vollzogen. Lean Management, die fortschreitende Automatisierung und Digitalisierung, insbesondere das Internet der Dinge und der zunehmende Einsatz Künstlicher Intelligenz führen zu neuen Formen der Aufbau- und Ablauforganisationen in der Branche. Funktionale Organisationsformen und eine ausgeprägte Artteilung sind einer prozessorientierten, an Wertströmen beziehungsweise Lieferketten ausgerichteten Organisation gewichen. Die Digitalisierung begünstigt die horizontale und vertikale Integration der Prozessketten und resultiert in einer engen Vernetzung von Betriebseinheiten beziehungsweise der Aufgabenfelder der Beschäftigten. Die früher klar gezogene Linie zwischen ausführenden und planerischen Tätigkeiten im Produktionsbetrieb verwischt zunehmend. Dringender Handlungsbedarf in Zeiten der fortschreitenden Vernetzung Die fortschreitende Vernetzung führt dazu, dass sich die individuelle Arbeitsleistung und insbesondere der individuelle Anteil des einzelnen Beschäftigten am Erfolg des Unternehmens nur noch schwer bestimmen lassen. Denn unter anderem lassen sich die üblichen Kennzahlen zur Bemessung der Arbeitsleistung nicht mehr individuell zuordnen beziehungsweise unmittelbar beeinflussen. In vielen Fällen sind damit die Voraussetzungen für traditionelle Leistungsentgeltsysteme, zum Beispiel Akkord- oder Prämienentgeltsysteme, nicht mehr gegeben. Auch Leistungsbeurteilungen oder Zielvereinbarungen laufen nicht selten mittel- oder langfristig ins Leere. Es besteht dringender Handlungsbedarf, zeitgemäße, den aktuellen Entwicklungen angemessene Entgeltformen zu entwickeln. Hinzu kommt: Traditionelle Formen des Leistungsentgelts haben sich auch in anderer Hinsicht als zum Teil nachteilig herausgestellt. Vielfach geht im Leistungsentgelt der motivierende Leistungsanreiz verloren und das Leistungsentgelt wird zum Hygienefaktor — das heißt: Wenn Beschäftigte das als üblich empfundene Entgeltniveau nicht erreichen, führt das bei ihnen zu Unzufriedenheit und mündet in innerbetrieblichen Konfliktsituationen. Auch wird Leistungsentgelt häufig als Ersatz für fehlende Mitarbeiterführung missbraucht — zum Beispiel, wenn die Rückmeldung zur Arbeitsleistung ausschließlich über die Entgelthöhe und nicht differenziert durch den Vorgesetzten erfolgt. Ein Entgeltsystem kann eine fehlende oder falsche Führung von Mitarbeitern durch den betrieblichen Vorgesetzten aber nicht kompensieren, im Idealfall aber unterstützen. In vielen Fällen wird die Leistungsentgeltkomponente »eingefroren« und fix im Sinne eines Zeitentgelts gezahlt. Obwohl den Sozialpartnern die genannten Nachteile traditioneller Leistungsentgeltformen bekannt sind, bestehen auf beiden Seiten Bedenken in Bezug auf ein solches »Zeitentgelt«. Vor zwei Jahrzehnten geschlossen: der Entgeltrahmen-Tarifvertrag in Baden-Württemberg Der Entgeltrahmen-Tarifvertrag (ERA-TV) in Baden-Württemberg sieht grundsätzlich das Vorhandensein einer Leistungsentgeltkomponente vor. Mit Abschluss des ERA-TV im Juni 2003 wurde ein völlig neues Regelwerk zur Ermittlung der tariflichen Entgeltbestandteile geschaffen. Dieses Regelwerk schreibt die Entgeltbestandteile Grundentgelt, Leistungsentgelt und Belastungszulage vor (vergleiche Abbildung »Komponenten und Methoden im Entgeltrahmen-Tarifvertrag (ERA- TV) in Baden-Württemberg«). ›› Mit dem Grundentgelt werden die Anforderungen und damit der Schwierigkeitsgrad einer Arbeitsaufgabe abgegolten. Hierzu erfolgt eine Bewertung über ein sogenanntes »Stufenwertzahlverfahren« in fünf Bewertungsmerkmalen. Das Ergebnis der Bewertung ist die Zuordnung der jeweiligen Arbeitsaufgabe zu einer tariflich vereinbarten Entgeltgruppe. ›› Die Belastungszulage dient der Abgeltung besonderer Belastungssituationen. Bei der Bewertung der Belastungssituation sind die bei der Ausführung der Arbeitsaufgabe auftretenden beziehungsweise aus der Arbeitsumgebung resultierenden Belastungen zu berücksichtigen. ›› Das Leistungsentgelt soll das Leistungsergebnis von Beschäftigten oder Gruppen von Beschäftigten nach ihrer individuellen Leistung oder Gruppenleistung differenzieren und hierdurch einen Teil des tariflich garantierten Entgeltes Information zur Artteilung Durch Artteilung werden die auszuführenden Arbeiten (die Gesamtaufgabe) nach ihrer Spezifik (Technologie, Arbeitsverfahren) und Folge differenziert, zum Beispiel in Vorgänge, und jeweils unterschiedlichen Arbeitsaufgaben zugeordnet. (Quelle: REFA) 9

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